6 Modelle der PV-Nutzung durch einen Privathaushalt
Modell 1: Das Balkon-PV – ein Modul mit Stecker: bis 0,6 kWh im Jahr Jeder Bürger darf ein Stecker-Modul für die eigene Stromversorgung verwenden: sei es am Balkon, sei es in seinem Garten oder auf dem kleinen Schuppen: der PV-Strom geht über eine Steckdose des eigenen Haushaltes ins Hausnetz; geringe Kosten – kaum Bürokratie – Stromeinsparung bis 600 kWh im Jahr. Ein 2-Personen-Haushalt braucht ca. 1800 kWh Strom.
Modell 2: Die PV-Anlage auf dem eigenen Dach – je nach verfügbaren Dachflächen klein oder groß. Zumeist ab 3 kWp bis 9,99 kWp und größer. 1 kWp steht für mind. 1000 kWh im Jahr, je nach Ausrichtung und Witterung bis 1150 kWh pro kWp. Ein 4-Personen-Haushalt mit 4000 kWh Jahres-verbrauch kann seinen Stromverbrauch mit 4 kWp nominell decken, d.h. er produziert genauso viel Eigenstrom wie er verbraucht.
Nur: Bedarf und Stromgewinnung fallen meist nicht zeitlich zusammen. Der meiste selbst produzierte Strom geht ins öffentliche Netz, aus dem der Strom in der Nacht, bei Bewölkung und bei zu geringer Eigenproduktion bezogen werden muss. Der Bürger wird zum Prosumenten, einer, der sowohl konsumiert wie produziert.
Modell 3. Der Prosument mit eigener PV-Anlage auf dem Dach kann den PV- Strom in einem Hausspeicher speichern und dadurch seinen Eigenverbrauch erhöhen und senkt seine Stromimport-kosten. Der Eigenverbrauch lässt sich dadurch von 30% auf 70% steigern. Der eigene PV-Strom ist am billigsten und kann mit E-Auto besser ausgenutzt werden.
Modell 4. Neu ist, dass die B-Regierung es nun erlaubt, auf einem Dach zwei PV-Anlagen mit zwei Stromzählern zu installieren, eine für den Eigenbedarf (geringere Einspeisevergütung (8 Cent) und eine für die 100%-ige Einspeisung ins öffentliche Netz mit einer höheren Einspeisevergütung(13 Cent).
Modell 5. PV-Stromproduktion unter Einbeziehung von einem Hausspeicher und einem E-Auto: Ziel ist dabei, die eigene Stromproduktion möglichst maximal zu auszunutzen. Ein intelligenter Wechselrichter steuert die elektrischen Haushaltsgeräte (ein oder aus) je nach Verfügbarkeit des eigenen Stroms oder der gespeicherten Energie. Kommt dazu noch die Autobatterie ins Spiel, kann mithilfe einer intelligenten Wallbox der Gesamtstromverbrauch des Haushalts möglichst aus eigenen Quellen gespeist werden.
Modell 6. Hier geht es um die intelligente Nutzung der privaten und öffentlichen Stromversorgungs-möglichkeiten. Privatnetz und öffentliches Netz können bedarfsgerecht miteinander kooperieren, d.h. Strom abgeben und aufnehmen – also importieren oder exportieren. Dadurch lässt sich das Netz stabilisieren und jedes Zuviel oder Zuwenig an Strom lokal verwerten. Das ist Zukunftsmusik – sowohl kommunikations- wie abrechnungstechnisch. Und bezahlt wird dann vermutlich in Abhängigkeit von den stündlich wechselnden Tarifen für die Netzeinspeisung oder für den Netzbezug.
Wir will, kann sich eine PV-Anlage mieten: keine Investitionskosten, dafür geringere Kostenvorteile. Das bietet z.B. die Fa. Enpal. Aber so wird immerhin Strom auf einem Privatdach produziert.
In der EEG-Novelle ist vorgesehen, den anzulegenden Wert für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Zugleich wird es einen Zuschuss für Volleinspeiser geben. Er wird für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt gezahlt und liegt zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde. Es ist dabei auch möglich, zwei separate Photovoltaik-Anlagen auf einem Dach zu betreiben – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Sie müssen allerdings über jeweils eigene Messeinrichtungen zur Abrechnung verfügen.